Corona-Arbeitsschutzverordnung wird vorzeitig aufgehoben

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil gab am 19. Januar 2023 bekannt, dass die Corona- Arbeitsschutzverordnung, die aktuell bis zum 07. April 2023 befristet war, bereits zum 02. Februar 2023 aufgehoben werden soll.

Dazu soll eine entsprechende Aufhebungsverordnung erlassen werden. Damit werden ab Anfang Februar 2023 die branchenübergreifenden Regelungen zum betrieblichen Infektionsschutz außer Kraft treten.